OPTIQUM - Ihr Partner für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen

 

Prüfende Stelle

Als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) stehen Sie vor der ständigen Herausforderung, Ihre IT-Sicherheit und -Resilienz auf höchstem Niveau zu halten.

Bei OQ verstehen wir die Komplexität und die Anforderungen, die mit dieser Verantwortung einhergehen. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen, um Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gemäß §8a BSIG zu unterstützen.

 

Unser erfahrenes Team von Experten fungiert als prüfende Stelle nach §8a BSIG und steht Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:

GAP-Analysen: Wir führen umfassende GAP-Analysen durch, um Ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien mit den Anforderungen des BSIG abzugleichen. Dadurch identifizieren wir Schwachstellen und Lücken, die behoben werden müssen, um die Sicherheit Ihrer kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Überprüfungsaudit inklusive Reporting: Unsere regelmäßigen Überprüfungsaudits umfassen eine gründliche Prüfung Ihrer IT-Systeme, -Prozesse und -Policies. Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Bericht festgehalten, der etwaige Schwachstellen und Potenzial zur Verbesserung ihrer Sicherheitslage aufzeigt .

Sichtung und Prüfung der bestehenden Referenzdokumente: Wir überprüfen Ihre vorhandenen Referenzdokumente wie Sicherheitskonzepte und Notfallpläne, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 

Fachliche Kompetenz nach Prüfverfahren nach § 8a (3) BSIG: Unser Team verfügt über qualifiziertes Personal mit umfassendem Fachwissen im Bereich der IT-Sicherheit und des KRITIS-Managements. Wir arbeiten nach den festgelegten Prüfverfahren gemäß § 8a (3) BSIG und gewährleisten somit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Standards.

Bei OPTIQUM setzen wir alles daran, Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Sicherung Ihrer kritischen Infrastrukturen zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Sicherheitsziele zu erreichen.

Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht oder rufen Sie uns an: +49 221 82 95 91 0


§8a BSIG: Gesetzliche Grundlage für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen

Der §8a des Bundesgesetzes über die Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) bildet eine zentrale rechtliche Grundlage für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland. Diese Bestimmung legt fest, welche Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen gestellt werden, um die Widerstandsfähigkeit ihrer IT-Systeme und -Prozesse gegenüber Cyberbedrohungen sicherzustellen.

Gemäß §8a BSIG sind Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Störungen ihrer IT-Systeme zu verhindern, frühzeitig zu erkennen, ihnen entgegenzuwirken und die Auswirkungen zu begrenzen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der IT-Systeme und Daten zu gewährleisten.

Zu den zentralen Elementen des §8a BSIG gehören die folgenden Punkte:

  1. Benennung von Verantwortlichen: Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen eine verantwortliche Stelle benennen, die für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der IT-Systeme zuständig ist.

  2. Meldepflicht: Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.

  3. Mindeststandards und Prüfverfahren: Der §8a BSIG sieht vor, dass das BSI Mindeststandards für die IT-Sicherheit in verschiedenen Sektoren festlegt und Prüfverfahren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Standards entwickelt.

  4. Überprüfung durch prüfende Stellen: Betreiber kritischer Infrastrukturen haben die Möglichkeit, sich von unabhängigen prüfenden Stellen gemäß §8a BSIG überprüfen zu lassen, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Insgesamt bildet der §8a BSIG eine wichtige rechtliche Grundlage für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland und trägt dazu bei, die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken. Durch die Umsetzung der Vorgaben dieses Gesetzes können Betreiber kritischer Infrastrukturen einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und der Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen leisten.


Weitere Informationen rund um das Theme KRITIS haben wir auf unserer Themenseite für Sie zusammengestellt: